Kershaw

Kershaw Taschenmesser Kershaw Launch 18

Artikelnummer KW-7551
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Kershaw Taschenmesser Kershaw Launch 18

Taschenmesser Kershaw Launch 18

Scharf, leicht und rasend schnell - das Launch 18 steht ganz oben auf deiner Wunschliste.

Der für die Spear-Point-Klinge verwendete Hochleistungsstahl CPM 154 und der Flachschliff sorgen jedes Mal für eine zuverlässige, dünne, scharfe Schneide. Das Launch 18 lässt sich dank seines ergonomischen, konturierten Designs effektiv einsetzen. Kershaw hat sogar noch ein paar Extras eingebaut, wie eine grau eloxierte Griffbeschichtung, einen keramikgestrahlten Zierring aus Titan um die Klingenachse und einen integrierten Backspacer. Ein umsetzbarer Deep-Carry-Taschenclip rundet dieses leichte Automatikmesser ab.

Details:
- Hergestellt in den USA
- Klingenmaterial: CPM 154-Stahl mit Stonewash-Finish
- Griffmaterial: grau eloxiertes Aluminium 6061-T6
- Gesamtlänge: ca. 17,2 cm
- Klingenlänge: ca. 7,1 cm
- Klingenstärke: ca. 3 mm
- Geschlossene Länge: ca. 10,2 cm
- Gewicht: ca. 65 g
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Umsetzbarer Deep-Carry-Taschenclip (rechts/links, Tip-Up)
- Hersteller-Artikelnummer: 7551



WICHTIGE HINWEISE

Bitte beachte:
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum in unserem Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o.ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.

Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.