Kershaw

Kershaw Taschenmesser Kershaw Launch 12

Artikelnummer KW-7125
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Taschenmesser Kershaw Launch 12

Das von Matt Diskin entworfene Launch 12 ist der kleine Bruder von Kershaws beliebtem Launch 8. Inspiriert vom Design klassischer italienischer Stilette bietet das Launch 12 ein modernes Stiletto-Stil für eine neue Generation.

Das Launch 12 ist kompakter als das ursprüngliche Launch 8 und bringt nur 54 g auf die Waage. Somit ist es äußerst tragefreundlich. Im oberen Bereich der schlanken, einseitig geschliffenen Klinge dient der tiefe Einschliff dazu, Gewicht zu sparen und die Stilett-Optik zu unterstreichen. Am Griff halten beidseitig integrierte Fingerschutzvorrichtungen die Finger vor Gefahren fern.

Der pulvermetallurgische Klingenstahl CPM 154 bietet exzellente Schärfbarkeit und Schnitthaltigkeit und zeichnet sich außerdem durch gute Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit und Widerstandsfähigkeit aus. Der leichtgewichtige, stabile Griff aus eloxiertem Aluminium mit Kohlefasereinsatz liegt angenehm schlank in der Hand. Der flache Druckknopf verringert das Risiko eines versehentlichen Auslösens.

Technische Daten
- Hergestellt in den USA
Klingenmaterial: CPM 154-Stahl mit Stonewash-Finish
Griffmaterial: schwarz eloxiertes Aluminium 6061-T6 mit Kohlefaser-Einlage
Gesamtlänge: ca. 15,8 cm
Klingenlänge: ca. 6,2 cm
Klingenstärke: ca. 3 mm
- Geschlossene Länge: ca. 9,5 cm
Gewicht: ca. 54 Gramm
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Umsetzbarer Deep-Carry-Taschenclip (rechts/links, Tip-Up)
Hersteller-Artikelnummer: 7125

WICHTIGE HINWEISE

Bitte beachte:

Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum im Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o. ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.

Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.