Kershaw

Kershaw Taschenmesser Kershaw Launch 11

Artikelnummer KW-7550
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten

Taschenmesser Kershaw Launch 11

Das Launch 11 ist leicht, handlich und blitzschnell und sollte definitiv ganz oben auf Deiner Wunschliste stehen.

Wie die anderen Taschenmesser der Launch-Serie verfügt das Launch 11 über eine Klinge aus CPM 154-Hochleistungsstahl und einen leichtgewichtigen, stabilen Griff aus eloxiertem Aluminium. Aber bei diesem Modell hat sich Kershaw für ein geradliniges Profil entschieden und es mit zusätzlichen Feinheiten ausgestattet - z. B. einem bronzefarben eloxierten Zierring um die Klingenachse, einer schönen Griffaussparung und einem integrierten Backspacer. Ein umsetzbarer, schlanker Taschenclip macht diesen federleichten Folder zum perfekten EDC-Messer, und der flache Druckknopf verringert das Risiko eines versehentlichen Auslösens.

Der pulvermetallurgische Klingenstahl CPM 154 bietet exzellente Schärfbarkeit und Schnitthaltigkeit und zeichnet sich außerdem durch gute Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit und Widerstandsfähigkeit aus.

Technische Daten
- Hergestellt in den USA
Klingenmaterial: CPM 154-Stahl mit schwarzem BlackWash™-Finish
- Handle material: schwarz eloxiertes Aluminium 6061-T6
Gesamtlänge: ca. 16,6 cm
Klingenlänge: ca. 7 cm
Klingenstärke: ca. 3 mm
- Geschlossene Länge: ca. 9,9 cm
Gewicht: ca. 60g
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Umsetzbarer Deep-Carry-Taschenclip (rechts/links, Tip-Up)
Hersteller-Artikelnummer: 7550



WICHTIGE HINWEISE

Bitte beachte:
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum im Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o. ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.

Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.