Kershaw

Kershaw Launch 19, Taschenmesser

Artikelnummer KW-7851
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Kershaw Launch 19, Taschenmesser

Kershaw Launch 19, Taschenmesser

Das Launch 19 vereint hochwertige Materialien wie kein anderes Automatikmesser. Sein hervorragender Griff ist aus schwarz eloxiertem Aluminium und erdbraunem G10 gefertigt und bietet ein atemberaubendes und komfortables Design. Ebenso atemberaubend ist die Klinge aus CPM 154, die eine satinierte und schwarze Cerakote-Zweifarblackierung aufweist. Die Clip-Point-Klinge lässt sich bei der Arbeit scharf führen, und der Finger-Choil ermöglicht es dem Benutzer, das Messer für Detailarbeiten zu benutzen. Zu den zusätzlichen Merkmalen gehören ein bronze-eloxierter Titan-Röhren-Abstandshalter, ein umkehrbarer Deep-Carry-Taschenclip und ein Schlüsselband-Loch.
Das Launch 19 sieht scharf aus, öffnet sich mit Autorität und schneidet noch besser.

Details:
- Hergestellt in den USA
- Klingenmaterial: CPM 154-Stahl
- Griffmaterial: Aluminium 6061-T6
- Gesamtlänge: ca. 19,6 cm
- Klingenlänge: ca. 8,4 cm
- Klingenstärke: ca. 3,2 mm
- Geschlossene Länge: ca. 11,2 cm
- Gewicht: ca. 85 g
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Umsetzbarer Deep-Carry-Taschenclip (rechts/links, Tip-Up)
- Hersteller-Artikelnummer: 7851



WICHTIGE HINWEISE

Bitte beachte:
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum in unserem Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o.ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.

Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.